Energieausweis |
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Der Energieausweis der dena (Deutsche Energie-Agentur) ist ein bundesweit einheitliches Instrument zur Bewertung des Energiebedarfs für Raumheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Nichtwohngebäuden.
Wesentliche Bestandteile sind ein Klassefizierungssystem zur Einstufung der energetische Gebäudequalität. Je nach Baujahr des Gebäudes kommen verschiedene Berechnungsmethoden zur Anwendung. Die Bundesregierung hat diese mit der Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) in der Fassung vom 24.Juli 2007 erstmals beschlossen. Energieausweise sind eine Möglichkeit,
um energetische und bauliche Qualitäten im Bezug auf den Energiebedarf
und den Verbrauch sichtbar zu machen, um Wohnungen und Häuser
vergleichen zu können. Sie sagen aus wieviel
Energie pro m² Wohnfälche und Jahr verbraucht wird. Die Verordnung dient der Umsetzung der EU Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. -Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Die Kosten der Erstellung eines Bedarfsausweises betragen je nach Aufwand und Gebäude ab 190,-€. Für die Erstellung eines Energiepasses nehmen Sie bitte KONTAKT mit mir auf unter gertgoetz@freenet.de , eine Liste mit den notwendigen Unterlagen werden wir Ihnen zu senden. Vorgelegt werden muss der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung. Die Ausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren und müssen danach wieder überprüft werden. Nach der neuen Energieeinsparverordnung(ENEV) sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, dem interessierten Mieter oder Käufer einen Energieausweis zugänglich zu machen. Das hat auch für den Verkäufer bzw. Vermieter Vorteile: In Immobilienanzeigen könnte künftig so selbstverständlich mit Energieeffizienzklasse A geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen die Regel ist. Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden besteht Wahlmöglichkeit für den Eigentümer: Entweder lassen sie den Energieausweis aufgrund des errechneten oder des tatsächlichen Energiebedarfs ausstellen. Diese Möglichkeit gilt auch für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der Wärmeschutzverordnung errichtet worden sind oder die später auf diesen Standard gebracht wurden. Für Wohngebäude, die aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 stammen und das geforderte Qualitätsniveau nicht erreichen, wird ein Ausweis gemäß dem errechneten Energiebedarf zur Pflicht. |
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