Energieberatung |
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Förderprogramm des Bundesministeriums
für "Mit dem Förderprogramm"Vor-Ort-Energieberatung"wird es Haus-und Wohnungseigentümer ermöglicht, die in ihren Gebäuden vorhandenen Energieeinsparpotentiale mit Unterstützung des Sachverstandes von Experten auf sinnvolle Weise zu nutzen. Es werden ihnen individuelle Maßnahmepakete zur Verringerung des Energieverbrauchs vorgeschlagen und die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen berechnet. Das Beratungsergebnis bietet eine solide Grundlage für Energie- einsparende Investitionen." Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie -Programm wurde verlängert für Privatpersonen und Klein-Mittel
Betriebe (KMU). mehr-
Pressemitteilug BMWi Die Kosten der Vor-Ort-Beratung Eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch hochqualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da aber eine vernünftige und sparsame Energieverwendung im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Festbetrag an den Beratungskosten. In einem Beratervertrag werden u.a.die Beratungskosten für Ihr Objekt festgelegt Der Zuschuß wird als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den antragstellenden Berater als Projektförderung ausgezahlt und von den Beratungskosten abgezogen. Er beträgt 60% max. 800,-€ für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1000,-€ für für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Die drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort
Das Ausführliche Verfahren können Sie bei der Förderdatenbank
unter:
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